B e i t r a g s o r d n u n g
des Sportclub Oberbärenburg e.V.
A Allgemeines
(1) Gemäß § 4 der Satzung des SC Oberbärenburg e.V. wird die Beitragsordnung (im folgenden BO) auf der Ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen.
Sich ergebende gravierende Veränderungen in der BO können nur durch eine Außerordentliche Mitgliederversammlung behandelt und bestätigt werden.
(2) Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen dienen ausschließlich der Erfüllung der satzungsmäßigen, gemeinnützigen Zwecke.
B Aufnahmegebühren
(1) Entsprechend § 2 der Satzung des SC Oberbärenburg e.V. kann jede natürliche Person Vereinsmitglied werden.
Für die Neuaufnahme sind keine Aufnahmengebühren zu entrichten.
C Beitragsregelungen für Vereinsmitglieder
(1) Für die Festlegung der Höhe des Mitgliedsbeitrages sind die individuellen Voraussetzungen und Personaldaten des aufzunehmenden Mitgliedes per 01.01. des laufendes Geschäftsjahres maßgebend.
(2) Neue Mitglieder erteilen dem Verein grundsätzlich eine Einzugsermächtigung zur jährlichen Abbuchung ihres Mitgliedbeitrages zum 01.04. entsprechend dieser BO.
(3) Erfolgen Neuaufnahmen nach dem 30.06. ist nur der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.
(4) Mitglieder, die den Beitragzahlungstermin entsprechend Punkt C (2) der BO um 4 Wochen überschritten haben, erhalten eine kostenpflichtige Mahnung in Höhe von 3,- €. Für jede weitere erforderliche Mahnung gilt die gleiche Mahngebühr.
D Beitragsregelungen für Abteilungen und Sportgruppen
(1) Abteilungen oder Sportgruppen können auf Beschluss ihrer Mitgliederversammlungen und mit Zustimmung des Vereinsvorstandes gesonderte, zusätzliche
Mitgliedsbeiträge in Anlehnung dieser BO zur Finanzierung ihrer sportspezifischen Aufgaben erheben.
(2) Die Mitglieder sind bei der Aufnahme in die jeweilige Abteilung bzw. Sportgruppe über mögliche Abweichungen von den allgemeinen Beitragsklassen zu dieser BO zu informieren.
(3) Bei Mitgliedschaft in mehreren Abteilungen bzw. Sportgruppen, ist nur die einmalige Zahlung des Vereinsgrundbeitrages zuzüglich der möglichen Abteilungs- bzw. Sportgruppenzuschläge erforderlich.
E Beitragsklassen
(1)
Beitragsklasse | Mitgliedsform | Jahresbeitrag |
1 | Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 30,00 € |
2 | Erwachsene über 18 Jahre | 60,00 € |
3 | Ehrenmitglieder | frei |
F Beschlussfassung
(1) Diese Beitragsordnung des SC Oberbärenburg e.V. wurde auf der Mitgliederversammlung am 10.05.2019 in der vorliegenden Form beschlossen. Sie ist ab dem 01.01.2020 anzuwenden.